Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von Check&Go GmbH, Winden 3, 85298 Scheyern, E-Mail: info@check-go.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
2.1.1. Software- und Cloud-Leistungen
Gegenstand der Leistungen sind die Entwicklung, der Betrieb, die Bereitstellung und der Vertrieb von Software- und Cloud-Lösungen, insbesondere für Hygiene-, Qualitäts-, Aufgaben- und Prozessmanagement. Die Leistungen umfassen insbesondere webbasierte, mobile sowie sonstige digitale Anwendungssysteme.
2.1.2. Datengetriebene, KI- und IoT-basierte Systeme
Zum Leistungsgegenstand gehört ferner die Entwicklung, Integration und der Betrieb datengetriebener Systeme, einschließlich:
- KI-gestützter Anwendungen und Analyseverfahren,
- IoT-basierter Systeme, insbesondere unter Einbindung von Sensorik, Gateways und vernetzten Endgeräten.
2.1.3. Beratungs- und begleitende Dienstleistungen
Im Zusammenhang mit den angebotenen Produkten und Lösungen werden insbesondere folgende Dienstleistungen erbracht:
- fachliche, technische und organisatorische Beratungsleistungen,
- Schulungen, Trainings und Einweisungen,
- Datenanalysen, Auswertungen und Berichte,
- System-, Software- und Schnittstellenintegrationen,
- Projekt-, Implementierungs- und Einführungsleistungen.
2.1.4. Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsleistungen
Der Leistungsgegenstand umfasst zudem die Initiierung, Durchführung, Begleitung und Beteiligung an Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten, insbesondere in den Bereichen:
- digitale Technologien,
- Internet of Things (IoT),
- Datenmanagement,
- Künstliche Intelligenz,
- Nachhaltigkeit.
2.1.5. Hardware und ergänzende Produkte
Zum Leistungsangebot gehören außerdem die Entwicklung, Herstellung, Beschaffung und der Vertrieb ergänzender Produkte, insbesondere:
- Hardware und Sensoren,
- Tablets, Terminals und vergleichbare Endgeräte,
- Aufkleber, Papier- und Druckerzeugnisse,
- Dokumentationen, Anleitungen sowie sonstige ergänzende Produkte,
2.1.6. Vermittlung und Drittleistungen
Die Leistungen können auch die Vermittlung und den Vertrieb von Dienstleistungen und Waren Dritter umfassen, soweit diese mit den vorstehenden Leistungsbereichen im Zusammenhang stehen.
Soweit Verfügbarkeitswerte angegeben sind, stellen diese keine Garantie dar, sondern beschreiben die angestrebte Servicequalität.
Zeiten geplanter Wartung, notwendiger Sicherheitsupdates sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
2.5 Einzelheiten zur Verfügbarkeit und Wartung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post , per E-Mail (z.B. als PDF) oder in einem anderen elektronischen Format. Die Vergütung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zur Zahlung fällig.
5. Haftung / Freistellung
Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige Folgeschäden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV wird elektronisch im Rahmen des Vertragsschlusses einbezogen und ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Eine von beiden Parteien gesondert unterzeichnete Ausfertigung des AVV wird dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.